Als durch das Justizministerium zugelassene Übersetzerin biete ich folgende Dienstleistungen:
Einfache Übersetzungen – Übersetzungen von nicht offiziellen Dokumenten, die keine Beglaubigung benötigen, w.z.B Briefwechsel, Werbematerialien, Vertragsentwürfe, verschiedene Berichte usw. Um Zeit zu sparen werden diese Übersetzungen in der Regel per Email geschickt.
Autorisierte Übersetzungen – Übersetzungen von amtlichen Dokumenten, die mit dem Stempel und der Unterschrift des beeidigten Übersetzers, der die Richtigkeit und Übereinstimmung der Übersetzung bestätigt, versehen sind. Diese werden dem Kunden persönlich geliefert.
Beglaubigte Übersetzungen – außer dem Stempel und der Unterschrift des Übersetzers, werden sie von einem Notar beglaubigt.
In der Regel brauchen die Dokumente die bei den rumänischen Behörden einzureichen sind, eine notarielle Beglaubigung.
In diesem Falle entstehen wegen der Notarhonorare zusätzliche Kosten.
Falls Sie eine beglaubigte Übersetzung brauchen, sind folgende Schritte zu befolgen:
Die von mir geleisteten Übersetzungen können bei folgenden Notaren beglaubigt werden:
Dolmetschtätigkeiten, anders gesagt mündliche Übersetzungen. Es gibt Konsekutiv- (die Verdolmetschung erfolgt zeitversetzt, d.h. der Sprecher macht Pausen zwischen den einzelnen Textpassagen, damit die Übersetzung erfolgt) und Simultandolmetschen (die Verdolmetschung erfolgt beinahe zeitgleich). Das Simultandolmetschen erfordert den Einsatz von Konferenztechnik (Dolmetschkabine, Kopfhörer, Lautsprecher) und ist – insbesondere für die Sprachenkombination Deutsch-Rumänisch, wegen der grossen Unterschiede in der Wortstellung und der Satzstruktur – geistig und physisch sehr anstrengend für den Dolmetscher.
Damit die Dolmetschung möglichst zeitgleich und richtig ist, ist eine enge Zusammenarbeit mit dem Dolmetscher vor der eigentlichen Veranstaltung empfehlenswert, wobei ihm verschiedene Materialien zum Thema zur Verfügung gestellt werden sollten.
Dolmetschen beim Notar wird dann gebraucht, wenn ein ausländischer Staatsangehörige eine Erklärung geben oder eine sonstige Urkunde vor dem Notar unterschreiben soll. Das soll in Anwesenheit eines beeidigten Übersetzers erfolgen, der ihm den Inhalt vollständig übersetzt und die Kommunikation mit dem Notar unterstützt.
Für solche Fälle begebe ich mich zu dem von Ihnen bestellten Notar in Bukarest.
Übersetzungen: 25 RON / Standardseite (2000 Zeichen, einschließlich Leerzeichen).
Für dringende Übersetzungen oder Übersetzungen mit hohem Schwierigkeitsgrad wird ein Zuschlag über dem o.g. Honorar berechnet.
Dolmetschen: 70-120 RON/Stunde, verhandelbar je nach Ort, Dauer und Schwierigkeitsgrad.
Für das Dolmetschen beim Notar wird ein Honorar von 100 RON berechnet, das den Transport zum Notar einschließt. Für jede weitere angefangene halbe Stunde werden darüber noch 50 Ron berechnet.
Die Zahlung erfolgt auf der Grundlage der nach der Erbringung der Leistungen ausgestellten Rechnung.
Mihaela Ardeleanu,
Selbständige Deutschlehrerin und beeidigte Übersetzerin
Telefon: 004.0723.261.373
Adresse: Şcoala Floreasca nr. 2, bl. 14, sector 1
limbagermana.ro